Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für Dienstleistungen, die die Candor Beratungsgesellschaft mbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, z.B. für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH, die Sie hier finden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben und/oder entsprechende Datenbanken zur Verfügung stellen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, werden ggf. nicht angeboten.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen, die möglicherweise noch nicht in Gänze für jedes Produkt vorliegen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Bei der Versicherungsanlageberatung wird der Kunde entsprechend seines Wissensstandes aufgeklärt und über einen mehrstufigen Abfrageprozess werden seine Nachhaltigkeitspräferenzen erfasst. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, dann kann er diesen Wunsch auf drei unterschiedliche Arten spezifizieren, wobei die Möglichkeiten sich untereinander nicht ausschließen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.